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EmailChessPoint: Spiel- und Turnierregeln

Die aktuelle Diskussion befindet sich am Ende der Seite. Letzte inhaltliche Änderung: 17.01.2022.

Vorbemerkung

Jeder Spieler, der jemals eine Schachpartie notiert oder anhand einer Notation nachgespielt hat, kann loslegen, ohne Regeln zu verletzen. Die Regeln helfen in zugespitzten Situationen. Es ist nützlich, dann zu wissen, dass da etwas zur Klärung der Situation Beitragendes steht.

Man muss die nachstehenden Regeln also nicht im Detail kennen, um mitzuspielen.

Übrigens - amici sumus - als Schachfreunde duzen wir uns.

Die wichtigsten Unterschiede zu anderswo geltenden Regelungen bestehen in den abweichenden Regelungen der Zeitüberschreitung. Zum Letzteren sieh auch den Link: Link: Die Bedenkzeit im EmailChessPoint.

Im EmailChessPoint unterstützen zahlreiche Webformulare den Spielbetrieb und insbesondere die Partiestarts. Diese Formulare zu benutzen besteht keine ausdrückliche Verpflichtung. Sie sind aber den Spielern nützlich, und es wird darüber hinaus gebeten, die Formulare im Interesse der Mitspieler und der Turnierleiter zu benutzen.

§ 1

Diese Spiel- und Turnierregeln gelten für das Fernschachspiel im EmailChessPoint.
Abweichende Regelungen in Ausschreibungen und in Startmails gehen diesen Regeln vor.

Für einen Spieler, der wegen außergewöhnlicher Lebensumstände die Regeln nicht einhalten kann, kann der Projektleiter auf seinen Antrag abweichende Bedingungen schaffen, insbesondere längere Bedenkzeiten genehmigen. Die längeren Bedenkzeiten gelten in den betroffenen Partien auch für den Gegenspieler, wenn der Turnierleiter es nicht ausdrücklich anders anordnet.

§ 2

Das Fernschachspiel im EmailChessPoint ist kostenlos.

§ 3

Niemand hat einen Anspruch, im EmailChessPoint Fernschach zu spielen.

Wer einmal ein Turnier ohne Beanstandung gespielt hat und von weiteren Turnieren ausgeschlossen wird, kann das innerhalb 14 Tagen bei der Revision anfechten. Darauf ist er bei der Ablehnung hinzuweisen.

Von weiteren Turnieren kann ausgeschlossen werden, wer den Spielbetrieb in grober Weise stört.

Eine grobe Störung liegt insbesondere vor, wenn ein Spieler sich beleidigend mit Bezug auf einen anderen Spieler oder einen Turnierleiter oder den Projektleiter oder das Projekt selbst äußert oder sich in vergleichbarer Weise grob unsportlich benimmt oder sich nach einer Verwarnung erneut vergleichbar unsportlich verhält, bevor er zwischenzeitlich mindestens 12 Partien beanstandungsfrei absolviert hat.

Störungen des Spielbetriebs, die noch keinen Ausschluss vom Spielbetrieb erfordern, werden von den Turnierleitern mit einer Verwarnung belegt. Zu solchen Störungen gehören insbesondere der stillschweigende Rücktritt und die nicht in der erreichten Stellung begründete Aufgabe einer oder mehrerer Partien.

§ 4

Ein freundlicher Umgang miteinander ist die Basis unseres Zusammenspiels. Es wird erwartet, dass sich die Spieler zu Beginn ihrer Partie begrüßen und gegebenenfalls vorstellen.
Es ist einem Spieler im Einzelfall erlaubt, den Gegenspieler aufzufordern, weitere Begleitkorrespondenz, insbesondere auf die Partie bezogene Bemerkungen oder Eventualzüge zu unterlassen. Er hat sich sodann selbst entsprechend zu verhalten.

§ 5

Der Turnierleiter hat vorbehaltlich § 22 immer recht. Er darf Eingaben, deren Stattgabe nicht zu einem Vorteil des Eingebenden führen können, ohne Angabe weiterer Gründe zurückweisen.

§ 6

Eine Partie, die von einem EmailChessPoint-Turnierleiter angesetzt wurde, wird gemäß dem von den Spielern mitgeteilten Ergebnis gewertet, wenn sie nach den Regeln des Schachs gespielt wurde, der Partiebeginn dem Turnierleiter angezeigt und ihm das Ergebnis und die zu dem Ergebnis hinführende Zugfolge mitgeteilt wird und kein Grund besteht, das mitgeteilte Ergebnis anzuzweifeln.

Eine Partie ist mit dem von den 7-Steiner-Endspiel-Datenbanken ausgegebenen Resultat beendet, wenn die erreichte Stellung darin enthalten ist und sich der am Zug befindliche Spieler anstatt zu ziehen darauf beruft.

§ 7

Die nachstehenden Regeln sind einzuhalten, wenn ein Spieler das wünscht. Es steht den Spielern frei, von diesen Regeln einvernehmlich abzuweichen. Das Einvernehmen kann auch stillschweigend zustandekommen. Die Regelungen der §§ 13 Satz 1, 14 und 15 sind für die Spieler verbindlich.

§ 8

Es wird per E-Mail gespielt. Wenn die Spieler davon abweichen, ist die Partie unentschieden, es sei denn, es liegt ein Fall des § 6 vor.
Die unentschiedene Partie ist remis, wenn die Spieler dem Turnierleiter eine übereinstimmende Zugfolge mitteilen, die erkennen lässt, dass die Partie tatsächlich gespielt wurde.
Anderenfalls verlieren beide Spieler die Partie.

§ 9

Jede Zugmail enthält die gesamte bis dahin gespielte Partie im PGN-Format mit den englischen Figurenbezeichnungen (KQRBN-) mindestens im mitübermittelten Verlauf.
Eine gültige Zugabgabe setzt voraus, dass der Spieler den empfangenen Zug zutreffend, auch zutreffend nummeriert, angegeben hat. Die Zugabgabe muss den abgegebenen Zug eindeutig erkennen lassen. Schreibfehler binden den sich Verschreibenden.
Ein Zug ist nicht deshalb ungültig, weil er schachliche Zeichen wie "+", "x", "=", "e.p." enthält oder nicht enthält oder weil er an anderer Stelle als unmittelbar hinter dem beantworteten Zug, aber leicht auffindbar und zuordenbar platziert ist.

§ 10

Die verfügbare Bedenkzeit beträgt 40 Tage. Im 11., 21., 31. usw. Zug werden weitere 40 Tage zur verfügbaren Bedenkzeit hinzugezählt. Der verbrauchten Bedenkzeit jedes Spielers wird, beginnend bei 0 Tagen, immer dann 1 Tag hinzugezählt, wenn der Spieler bei Ablauf eines Kalendertages am Zug ist. Das gilt nicht für Kalendertage vor dem Turnierbeginn.
Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn die verbrauchte Bedenkzeit höher ist als die verfügbare Bedenkzeit.
Die Überschreitung der Bedenkzeit führt zum Partieverlust, wenn sie der Gegenspieler zulässigerweise reklamiert. Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung entstanden ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den König des Spielers durch eine beliebige Folge von regelgemäßen Zügen, selbst bei ungeschicktestem Gegenspiel, matt zu setzen. Sie ist ferner remis, wenn der reklamierende Spieler seinerseits die Bedenkzeit überschritten hat.
Die Reklamation ist nur in Bezug auf den letzten ausgeführten Zug zulässig und nur dann, wenn der die Bedenkzeit überschreitende Spieler diesen Zug mehr als 24 Stunden nach dem Erhalt des letzten Zuges des reklamierenden Spielers abgegeben hat und wenn der reklamierende Spieler anstatt zu reklamieren auch ziehen könnte.
Die Reklamation ist unzulässig, wenn die Überschreitung der Bedenkzeit auf dem Vertrauen in unzutreffende oder irreführende Bedenkzeitangaben des reklamierenden Spielers beruhen kann. Die Reklamation ist ferner unzulässig, wenn die der Zeitüberschreitung unmittelbar vorangehenden Zugmails beider Spieler keine Angaben zur bis dahin verbrauchten Bedenkzeit des die Zeit überschreitenden Spielers enthalten. Wer dementgegen reklamieren will, kann die Angaben nachholen. Er kann reklamieren, wenn danach die Zugabgabe erst nach Ablauf eines weiteren vollen Tages erfolgt.
Die Reklamation der Bedenkzeitüberschreitung wird unzulässig, sobald der reklamierende Spieler einen weiteren Zug ausführt.

§ 11

Es ist erlaubt, Angaben zur Bedenkzeit in die Zugmails aufzunehmen. Dazu besteht aber keine über die Bedeutung für die Reklamation einer Zeitüberschreitung gemäß § 10 hinausgehende Verpflichtung.

§ 12

Ein Spieler kann in einer Partie, in der zunächst keine Zeit berechnet wurde oder in der mit der Berechnung in laufender Partie aufgehört wurde, beiderseits verbindliche Bedenkzeiten herbeiführen. Er kann unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten die Bedenkzeiten vorrechnen. Er kann stattdessen die bisher seit dem Turnierbeginn vergangenen Tage abzüglich Urlaubstage je hälftig jedem Spieler zuweisen. Dabei entfällt bei ungerader Anzahl Tage 1 Tag. Der Gegenspieler kann unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten widersprechen. Wer unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten vorrechnet, muss im Fall eines Widerspruchs des Gegenspielers dem Turnierleiter alle gewechselten Zugmails vorlegen. Der Turnierleiter erklärt die Festlegung gegebenenfalls für verbindlich. Bei nicht nur geringfügigen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten weist er sie zurück.

§ 13

Züge sind innerhalb 6 Tagen zu beantworten, es sei denn, innerhalb der 6 Tage wird eine spätere Beantwortung angekündigt.
Wer eine solche Ankündigung nicht erhält, sendet dem Gegenspieler an dem Tag, der der Benennung des Absendetags entspricht, eine Erinnerungsmail, die die Zugabgabe wiederholt. Der Turnierleiter erhält eine Kopie (CC).
Wer danach weitere 6 volle Kalendertage vergeblich auf die Antwort gewartet hat, benachrichtigt an dem Tag, der der Benennung des Absendetags entspricht, den Turnierleiter.
Der Turnierleiter wird dem säumigen Gegenspieler eine angemessene Frist setzen und ihn auffordern, innerhalb dieser Frist die Partie fortzusetzen und ihm eine Kopie (CC) zu senden. Wer auf eine solche Aufforderung hin nicht form- und fristgerecht die Partie fortsetzt, verliert diese Partie.
Der Turnierleiter kann solche Fortsetzungsaufforderungen zusammenfassen, auch wenn in einzelnen Partien die weitere Wartefrist noch läuft.
Wer verfrüht oder ohne Angabe seines letzten Zuges oder ohne Kopie für den Turnierleiter erinnert, hat die Erinnerung erforderlichenfalls form- und fristgerecht zu wiederholen.

§ 14

Die Spieler teilen dem Turnierleiter spätestens am 7. Tag nach dem Turnierbeginn mit, dass alle ihre Partien laufen bzw., welche nicht und warum nicht.
Spieler, die von § 8 abweichen, teilen es dem Turnierleiter bei der Gelegenheit mit und übermitteln die bis dahin geschehenen Züge.
Sie vermeiden dadurch die Gefahr einer Wertung gegen beide Spieler.
Der Turnierleiter wird ihrer Partie vorläufig den Status 'wartet' zuweisen.

§ 15

Partien geraten in Stillstand, wenn ein Spieler für seinen Zug mehr als 6 Tage Bedenkzeit verbraucht hat, keine spätere Beantwortung angekündigt hat, nicht vom Gegenspieler förmlich an seine Zugpflicht erinnert worden ist und nicht vom Turnierleiter hinsichtlich des Fortgangs der Partie rückgefragt worden ist. Im Stillstand der Partie laufen keine Bedenkzeiten.
Der Stillstand verpflichtet jeden, der ihn erkennt, nach seinen Möglichkeiten auf seine Beendigung hinzuwirken.
Der Stillstand endet, wenn der Gegenspieler die Erinnerung nachholt, der Turnierleiter hinsichtlich des Fortgangs der Partie rückfragt oder der Spieler zieht. Der Turnierleiter kann Zeiten des Stillstands dem einen oder anderen beteiligten Spieler als Bedenkzeit zurechnen, wenn den Spieler an dem Stillstand ein Verschulden trifft, das sich nicht im Nichtziehen oder Nichterinnern erschöpft. Die Zurechnung von Zeiten des Stillstands darf nicht so weit in die verfügbare Bedenkzeit des Spielers eingreifen, dass er nicht mehr mindestens 1 Tag für jeden bis zur nächsten Zeitkontrolle zu machenden Zug zur Verfügung hat.

§ 16

Jede Partie ist sofort nach ihrer Beendigung an den Turnierleiter einzusenden. Zu dem Zweck soll das dafür bereitgestellte, im Statusfeld jeder laufenden Partie verlinkte Formular verwendet werden. Anderenfalls ist das PGN-Format zu verwenden.
Die Einsendepflicht trifft zunächst beide Spieler. Sie endet, wenn der Turnierleiter das Ergebnis der Partie veröffentlicht.
Es ist erlaubt, die Notation per E-Mail zu übersenden.
Der Turnierleiter kann fehlerhafte Notationen zurückweisen. Derartige Notationen sind von den Spielern umgehend zu berichtigen.

§ 17

Lassen Spieler Rückfragen des Turnierleiters hinsichtlich des Fortgangs ihrer Partien unbeantwortet oder senden sie beendete Partien nicht ein, so kann auf Verlust, und zwar auch gegen beide Spieler zugleich, erkannt werden.

§ 18

Einem Spieler, der aus technischen Gründen vorübergehend keine oder nur unter wesentlich erschwerten Umständen Emails versenden kann oder der durch außergewöhnliche, beim Turnierbeginn nicht absehbare Lebensumstände vorübergehend nicht zumutbar spielen kann, kann auf seinen Antrag für die Dauer der Erschwernis eine Auszeit genehmigt werden. Verhindert die Erschwernis den Antrag, kann die Auszeit auch nachträglich beantragt und nachträglich genehmigt werden.
Eine Auszeit verkürzt nicht den Urlaubsanspruch.

§ 19

Ein Spieler kann pro Partiejahr bis zu 42 Tage Urlaub beanspruchen. Das 1. Partiejahr beginnt mit dem Turnierstart. Der Urlaub kann für verschiedene Partien in verschiedenen Zeiten genommen werden.
Der Urlaub beginnt frühestens am Tag nach der Mitteilung an den Gegenspieler.

§ 20

Ein Spieler kann seinen Urlaub ganz oder teilweise als Abwesenheitszeit nehmen. Eine Abwesenheitszeit dauert mindestens 7 Tage. Sie beurlaubt den Spieler in allen im EmailChessPoint gespielten Turnieren und Partien. Während einer Abwesenheitszeit und am Tag danach laufen gegen den Spieler keine Fristen ab. Der Spieler hat die Abwesenheitszeit allen Gegenspielern und allen Turnierleitern in gespielten oder angemeldeten Turnieren mitzuteilen.

§ 21

Während einer Auszeit, eines Urlaubs oder einer Abwesenheitszeit läuft gegen den Spieler keine Bedenkzeit. Der Spieler darf während dieser Zeiten Züge abgeben.
Die Bedenkzeit des Gegenspielers berechnet sich nach den allgemeinen Regeln.

§ 22

Wenn ein Spieler mit einer förmlichen Entscheidung eines Turnierleiters nicht einverstanden ist, kann der Spieler innerhalb 2 Wochen die Entscheidung bei der Revision anfechten. Darauf ist er in der Entscheidung hinzuweisen.
Ein Spieler kann entsprechend beanstanden, dass der Turnierleiter seinem Verlangen, eine Entscheidung zu treffen, nicht entspricht.
Die Revision kann eine angefochtene Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben. Die Entscheidung der Revision ist nicht weiter anfechtbar.
Die Revision hat 3 Mitglieder. Wer als Spieler oder Turnierleiter von einer Entscheidung der Revision unmittelbar betroffen sein kann, darf nicht an ihr mitwirken. Im Übrigen regelt die Revision ihre inneren Angelegenheiten selbst.

§ 23

Diese Regeln gelten ab dem 1. Februar 2020. Für früher gestartete Partien gelten die Regeln der Ausschreibung. § 6 Satz 2 gilt ab dem 09.06.2021.

Diese Regeln gelten ab dem 1. Februar 2022. Für früher gestartete Partien gelten die Regeln der Ausschreibung.


Link zu den bis zum 31.01.2022 geltenden Regeln

Guten Abend Kurt,

die Vorschläge finde ich soweit ok. Nur eine Anmerkung zu § 3...

Störungen des Spielbetriebs, die noch keinen Ausschluss vom Spielbetrieb erfordern, werden von den Turnierleitern mit einer Verwarnung belegt. Zu solchen Störungen gehören insbesondere der stillschweigende Rücktritt und die nicht in der erreichten Stellung begründete Aufgabe einer oder mehrerer Partien.

Den Punkt zu Partieaufgaben halte ich für sehr problematisch, nicht ganz so stark wie die seinerzeit diskutierte Regelung zu Mattansagen. In beiden Fällen fehlt die Eindeutigkeit. Wer entscheidet, und nach welchen Kriterien, wann eine Partie ungerechtfertigt aufgegeben wurde. Das gibt Stoff für endlose, fruchtlose Diskussionen. Für weitaus störender halte ich die Nichtaufgabe total verlorener Partien. Leider habe ich dazu auch keine Lösung parat.

Gruß Horst

Hallo Horst,

danke für deine Stellungnahme. ...

In der Praxis wird die Bestimmung zur Anwendung kommen können, wo ein Spieler sich zugleich über ein Verhalten des Mitspielers echauffiert und ihn erklärtermaßen mit einem Punkt 'bestrafen' will. Der Nachweis gelingt insbesondere dann, wenn die Aufgabe in einer Stellung erklärt wird, die im 'Theoriebuch' steht. Wer einfach keine Lust mehr hat, findet Wege, eine Partie unauffällig aus der Welt zu bringen...

Mit besten Grüßen
Kurt

Hallo Kurt,

hier meine Anmerkungen:

zu § 1 Diese Änderung geht aus meiner Sicht zu weit. Ist zu Allgemein und kann aus meiner Sicht zu Ungereimtheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Gegen Sonderurlaub ist sicher nichts einzuwenden, aber derart tiefgreifende Änderungen, die zudem nur von einer Person angeordnet wird, kann ich nicht befürworten.

Erst einmal dazu:

Das Thema 'Sonderurlaub' ist unter der Bezeichnung 'Auszeit' in § 18 geregelt. Die Auszeit überbrückt vorübergehende Erschwernisse. Mir geht es in dem Ergänzungsvorschlag um dauerhafte Erschwernisse, die von einem Spieler/einer Spielerin nicht beseitigt werden können und die auch nicht durch eine Verweisung auf das Spielen auf einem Server gelöst werden können. Konkret: Wir haben in unseren Reihen eine Spielerin, die in jeder Partie in jeder Woche nur 1 Zug abgeben kann. Ohne Bedenkzeitverlängerung wäre sie vom Fernschachspielen vollkommen ausgeschlossen. Wir aber brauchen sie, und sie braucht uns.

Der Fall zeigt auch, dass die Gründe keinem Gremium unterbreitet und auch nicht projektöffentlich dargestellt werden können. Ich erwarte das Vertrauen der Spieler, dass zwingende Gründe vorliegen.

zu § 3

a) "Wer einmal ein Turnier ohne Beanstandung gespielt hat und von weiteren Turnieren ausgeschlossen wird" ist mir nicht verständlich!

Hier sollte stehen "Wer einmal ein Turnier ohne Beanstandung gespielt hat und von weiteren Turnieren ausgeschlossen wird (siehe unten)..

Ich versuche eine verständlichere Formulierung durch eine kleine Einfügung und eine größere Umstellung der Sätze und eine zusammenfassendere Darstellung der Anfechtungsmöglichkeit:

Wer den Spielbetrieb in grober Weise stört, kann von der Teilnahme an weiteren Turnieren ausgeschlossen werden.

Eine grobe Störung liegt insbesondere vor, wenn ein Spieler sich beleidigend mit Bezug auf einen anderen Spieler oder einen Turnierleiter oder den Projektleiter oder das Projekt selbst äußert oder sich in vergleichbarer Weise grob unsportlich benimmt oder sich nach einer Verwarnung erneut vergleichbar unsportlich verhält, bevor er zwischenzeitlich mindestens 12 Partien beanstandungsfrei absolviert hat.

Störungen des Spielbetriebs, die noch keinen Ausschluss vom Spielbetrieb erfordern, werden von den Turnierleitern mit einer Verwarnung belegt. Zu solchen Störungen gehören insbesondere der stillschweigende Rücktritt und die nicht in der erreichten Stellung begründete Aufgabe einer oder mehrerer Partien.

Wer verwarnt wird oder wer einmal ein Turnier ohne Beanstandung gespielt hat und von der Teilnahme an weiteren Turnieren ausgeschlossen wird, kann das innerhalb 14 Tagen bei der Revision anfechten. Darauf ist er bei der Verwarnung oder beim Ausschluss von der Teilnahme Ablehnung hinzuweisen.

b) Des weiteren finde ich "und die nicht in der erreichten Stellung begründete Aufgabe einer oder mehrerer Partien." problematisch. Hier könnten Umstände vorliegen, die nicht öffentlich sein könnten und einen Spieler dazu veranlassen, seine Partien zu beenden. Aus meiner Sicht nicht eindeutig genug.

Insoweit kommt es darauf an, ob das Verhalten des Spielers den Spielbetrieb stört. Ob das der Fall ist, hat der Turnierleiter zu prüfen. Er kann darüber hinaus, wenn er eine Störung bejaht, beim Spieler rückfragen, ob Umstände vorliegen, die sein Verhalten rechtfertigen. Gegebenenfalls wird er nicht verwarnen. Ich traue allen Turnierleitern so viel Einfühlungsvermögen zu, dass Fehler selten vorkommen. Den Rest regelt die Revision.

§23 Der Termin sollte weiter nach hinten geschoben werden, z.B. 01.03.2022

Der Termin wird verschoben, wenn sich noch konkreter Diskussionsbedarf zeigt. Gegebenenfalls startet dann auch die Ligasaison entsprechend später.

Wo Zeit erforderlich ist, nehmen wir uns Zeit

Viele Grüße Josef

Vielen Dank für diesen Beitrag!

Mit besten Grüßen
Kurt

Rundmail vom 20.01.2022

Liebe Schachfreunde,

zum Regelergaenzungsentwurfs vom Januar 2022 hat es (bisher) 2 Stellungnahmen gegeben. Sie sind auf der Seite des Regelentwurfs dokumentiert. Es sind eher keine weiteren inhaltlichen Stellungnahmen zu erwarten.

Zur Ergaenzung von § 1 gab es eine ablehnende Stellungnahme. Es wird zu klaeren sein, ob diese Ablehnung weiter verbreitet ist. Wenn die von mir vertretene Regelung nicht angenommen wird, werde ich sie nicht in Kraft setzen. Ich werde dann aber auch das Projekt nicht dauerhaft leitend fortsetzen, sondern einen geordneten Ausstieg aus dem Projekt in die Wege leiten und die Aufhebung der frueher ohne stuetzende Regel getroffene Einzelfall-Ausnahmeregelung einem Nachfolger ueberlassen.

Zum Ergaenzungsvorschlag zu § 3 verhalten sich beide Stellungnahmen. Eindeutig berechtigt ist die Kritik an der mangelhaften Verstaendlichkeit. Ich habe die Saetze umgestellt und der Kritik Rechnung tragend und der Umstellung gemaess neu formuliert.

Beide Stellungnahmen stoeren sich an dem Vorschlag, dass das nicht der Stellung gemaesse Aufgeben von Partien als Regelfall der Stoerung des Spielbetriebs zu sehen sein soll und zu einer foermlichen Verwarnung fuehren kann. Ich nehme die Kritik zur Kenntnis und stelle die Regelung zur Disposition, ohne der Kritik beizutreten.

Eine Stellungnahme beinhaltet den Vorschlag, die Neuregelung erst spaeter in Kraft zu setzen. Demgegenueber moechte ich die Regelergaenzung vor der Versendung der Ligastartmails ueber die Buehne bringen. Der bisherige Verlauf der Diskussion spricht ersichtlich nicht dagegen.

Weitere inhaltliche Stellungnahmen sind nach wie vor moeglich, solange die Regelergaenzung nicht in Kraft ist. Da ich aber nicht mit weiteren inhaltlichen Stellungnahmen rechne, bitte ich alle Interessierten um ein nicht naeher zu begruendendes Votum, ja oder nein, zu den beiden aufgeworfenen Fragen.

Soll die vorgeschlagene Ergaenzung zu § 1 in die Spiel- und Turnierordnung aufgenommen werden?

Soll eine nicht in der erreichten Stellung begruendete Aufgabe einer oder mehrerer Partien regelmaessig zu einer Verwarnung fuehren?

Ich werde bei beiden Fragen die jeweils eingehenden Jas und Neins anzahlmaessig vergleichen und wahrscheinlich im Lauf des Montags eine Entscheidung treffen. Meine Empfehlung lautet fuer beide Fragen ja.

Mit freundlichen Fernschachgruessen

Kurt

Hallo Kurt,

Zu §1: ja, auch wenn diese Lex Karin auch Mitglieder kosten könnte, die unter diesen Regeln partout nicht gegen sie spielen möchten. Außerdem, wem ist mit deinem Rückzug gedient? Dann würde ich doch lieber auf Karin verzichten, so leid es mir tut. Hoffentlich wird das kein Spaltpilz...

zu §3: Nein, es ist aus der Sicht des Gewinners vollkommen wurscht, warum der Gegner aufgegeben hat. Es gibt sooooo viele private Gründe dafür, die den Gewinner eigentlich nichts angehen und deshalb Verwarnungen auszusprechen halte ich für fragwürdig.

Viele Grüße
Hans

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