|
Liebe Schachfreunde,
die Regelungen zur Bedenkzeit und zu ihrer Überschreitung unterscheiden sich von den Regelungen anderswo, und das erfordert Erläuterungen.
Die Bedenkzeit bemisst sich nach Tagen. Wer am Ende eines Tages seiner Ortszeit am Zug ist, verbraucht 1 Tag. Das darf bis zum 10. Zug 40mal geschehen, bis zum 20. Zug insgesamt 80mal usw. Geschieht es öfter, ist die Zeit überschritten.
Die Spieler sind nicht verpflichtet, Aufzeichnungen zur Bedenkzeit zu machen. Sie werden es nicht tun, wenn sie einander vertrauen, dass beide Spieler zügig spielen. Wer sich insoweit irrt, wird die Bedenkzeitberechnung später nachholen können, wenn er vorschriftsgemäß alle Mails aufgehoben hat. Der Turnierleiter wird niemals bestrafen, dass keine Bedenkzeiten berechnet werden oder Mails nicht aufbewahrt werden. Er wird lediglich keiner Gewinnreklamation stattgeben, deren Voraussetzungen nicht feststehen. Partien, die nachweislich gespielt wurden und kein nachweisbares Ergebnis haben, sind remis.
Wer beabsichtigt, demnächst eine Überschreitung der Bedenkzeit zu reklamieren, muss dem Gegenspieler dessen bisher verbrauchte Bedenkzeit mitteilen, falls der das nicht schon selber tut.
Wer dann erkennt, dass er in der Gefahr des Spielverlusts wegen Zeitüberschreitung ist, kann sich noch retten.
Ein Spieler, der schon bei seinem vorigen Zug über die Bedenkzeit war oder der die Bedenkzeit überschreitet, bevor 24 Stunden seit dem Zug seines Gegenspielers vergangen sind, rettet sich, indem er innerhalb der 24-Stundenfrist zieht.
Der Partieverlust wegen Zeitüberschreitung hat 4 Voraussetzungen.
1. Der Reklamierende muss am Zug sein.
2. Die Bedenkzeit muss überschritten sein.
3. Die Reklamation der Zeitüberschreitung muss zulässig sein.
4. Der Gegenspieler muss die Überschreitung der Bedenkzeit reklamieren.
Alle 4 Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Regeln im EmailChessPoint helfen in der Zeitnot demjenigen Spieler, der die schachliche Entscheidung sucht.
Zeitnot ist häufig die Folge von planlos herumliegenden Partien. Liegen die Partien 10 (bei Abfassung - jetzt: 7) Tage herum, stört das den Spielbetrieb, denn der Gegenspieler wartet inzwischen auf einen Zug. Hat er - 7 - Tage gewartet, muss er förmlich erinnern. Er sendet dem Säumigen noch einmal die gesamte Mail mit der weiteren Angabe, wann die erste Absendung war. Der Turnierleiter erhält eine Kopie. Der Gegenspieler muss jetzt innerhalb weiterer - 6 - Tage antworten und dem Turnierleiter eine Kopie senden. Tut er es nicht, wird der Erinnernde den Turnierleiter benachrichtigen. Der wird jetzt aktiv. Er wird den Säumigen zur Fortsetzung der Partie auffordern, Frist setzen und den Partieverlust wegen stillschweigenden Rücktritts androhen. Ein solcher Rücktritt hat für den Säumigen regelmäßig Folgen, die über den Verlust der Partie hinausgehen.
Während all dieser Zeit ist der Mitspieler nicht am Zug. Er kann keine Zeitüberschreitung reklamieren.
Bei Zweifeln, was zu tun ist, hilft ein Blick in die EmailChessPoint-Spiel- und Turnierregeln. Wer sie aufmerksam gelesen und immer noch Zweifel hat, darf den Turnierleiter fragen.