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EmailChessPoint: Spiel- und Turnierregeln

Vorbemerkung  § 1  § 2  § 3  § 4  § 5  § 6  § 7  § 8  § 9  § 10  § 11  § 12  § 13  § 14  § 15  § 16  § 17  § 18  § 19  § 20  § 21  § 22  § 23

Vorbemerkung

Jeder Spieler, der jemals eine Schachpartie notiert oder anhand einer Notation nachgespielt hat, kann loslegen, ohne Regeln zu verletzen. Die Regeln helfen in zugespitzten Situationen. Es ist nützlich, dann zu wissen, dass da etwas zur Klärung der Situation Beitragendes steht.

Man muss die nachstehenden Regeln also nicht im Detail kennen, um mitzuspielen.

Übrigens - amici sumus - als Schachfreunde duzen wir uns.

Die wichtigsten Unterschiede zu anderswo geltenden Regelungen bestehen in den abweichenden Regelungen der Zeitüberschreitung. Zum Letzteren sieh auch den Link: Link: Die Bedenkzeit im EmailChessPoint.

Im EmailChessPoint unterstützen zahlreiche Webformulare den Spielbetrieb und insbesondere die Partiestarts. Diese Formulare zu benutzen besteht keine ausdrückliche Verpflichtung. Sie sind aber den Spielern nützlich, und es wird darüber hinaus gebeten, die Formulare im Interesse der Mitspieler und der Turnierleiter zu benutzen.

§ 1

Diese Spiel- und Turnierregeln gelten für das Fernschachspiel im EmailChessPoint.
Abweichende Regelungen in Ausschreibungen und in Startmails gehen diesen Regeln vor.

Für einen Spieler, der wegen außergewöhnlicher Lebensumstände die Regeln nicht einhalten kann, kann der Projektleiter auf seinen Antrag abweichende Bedingungen schaffen, insbesondere längere Bedenkzeiten genehmigen.*)
Die längeren Bedenkzeiten gelten in den betroffenen Partien auch für den Gegenspieler, wenn der Turnierleiter es nicht ausdrücklich anders anordnet.

§ 2

Das Fernschachspiel im EmailChessPoint ist kostenlos.

§ 3

Niemand hat einen Anspruch, im EmailChessPoint Fernschach zu spielen.

Wer den Spielbetrieb in grober Weise stört, kann von der Teilnahme an weiteren Turnieren ausgeschlossen werden.

Eine grobe Störung liegt insbesondere vor, wenn ein Spieler sich beleidigend mit Bezug auf einen anderen Spieler oder einen Turnierleiter oder den Projektleiter oder das Projekt selbst äußert oder sich in vergleichbarer Weise grob unsportlich benimmt oder sich nach einer Verwarnung erneut vergleichbar unsportlich verhält, bevor er zwischenzeitlich mindestens 12 Partien beanstandungsfrei absolviert hat.

Störungen des Spielbetriebs, die noch keinen Ausschluss vom Spielbetrieb erfordern, werden von den Turnierleitern mit einer Verwarnung belegt. Zu solchen Störungen gehören insbesondere der stillschweigende Rücktritt und die nicht in der erreichten Stellung begründete Aufgabe einer oder mehrerer Partien.

Wer verwarnt wird oder wer von der Teilnahme an weiteren Turnieren ausgeschlossen wird, kann das innerhalb 14 Tagen bei der Revision anfechten. Darauf ist er bei der Verwarnung oder beim Ausschluss von der Teilnahme hinzuweisen.

§ 4

Ein freundlicher Umgang miteinander ist die Basis unseres Zusammenspiels. Es wird erwartet, dass sich die Spieler zu Beginn ihrer Partie begrüßen und gegebenenfalls vorstellen.
Es ist einem Spieler im Einzelfall erlaubt, den Gegenspieler aufzufordern, weitere Begleitkorrespondenz, insbesondere auf die Partie bezogene Bemerkungen oder Eventualzüge zu unterlassen. Er hat sich sodann selbst entsprechend zu verhalten.

§ 5

Der Turnierleiter hat vorbehaltlich § 22 immer recht. Er darf Eingaben, deren Stattgabe nicht zu einem Vorteil des Eingebenden führen können, ohne Angabe weiterer Gründe zurückweisen.

§ 6

Eine Partie, die von einem EmailChessPoint-Turnierleiter angesetzt wurde, wird gemäß dem von den Spielern mitgeteilten Ergebnis gewertet, wenn sie nach den Regeln des Schachs gespielt wurde, der Partiebeginn dem Turnierleiter angezeigt und ihm das Ergebnis und die zu dem Ergebnis hinführende Zugfolge mitgeteilt wird und kein Grund besteht, das mitgeteilte Ergebnis anzuzweifeln.

Eine Partie ist mit dem von den 7-Steiner-Endspiel-Datenbanken ausgegebenen Resultat beendet, wenn die erreichte Stellung darin enthalten ist und sich der am Zug befindliche Spieler anstatt zu ziehen darauf beruft.

§ 7

Die nachstehenden Regeln sind einzuhalten, wenn ein Spieler das wünscht. Es steht den Spielern frei, von diesen Regeln einvernehmlich abzuweichen. Das Einvernehmen kann auch stillschweigend zustandekommen. Die Regelungen der §§ 13 Satz 1, 14 und 15 sind für die Spieler verbindlich.

§ 8

Es wird per E-Mail gespielt. Wenn die Spieler davon abweichen, ist die Partie unentschieden, es sei denn, es liegt ein Fall des § 6 vor.
Die unentschiedene Partie ist remis, wenn die Spieler dem Turnierleiter eine übereinstimmende Zugfolge mitteilen, die erkennen lässt, dass die Partie tatsächlich gespielt wurde.
Anderenfalls verlieren beide Spieler die Partie.

§ 9

Jede Zugmail enthält die gesamte bis dahin gespielte Partie im PGN-Format mit den englischen Figurenbezeichnungen (KQRBN-) mindestens im mitübermittelten Verlauf.
Eine gültige Zugabgabe setzt voraus, dass der Spieler den empfangenen Zug zutreffend, auch zutreffend nummeriert, angegeben hat. Die Zugabgabe muss den abgegebenen Zug eindeutig erkennen lassen. Schreibfehler binden den sich Verschreibenden.
Ein Zug ist nicht deshalb ungültig, weil er schachliche Zeichen wie "+", "x", "=", "e.p." enthält oder nicht enthält oder weil er an anderer Stelle als unmittelbar hinter dem beantworteten Zug, aber leicht auffindbar und zuordenbar platziert ist.

§ 10

Die verfügbare Bedenkzeit beträgt 40 Tage. Im 11., 21., 31. usw. Zug werden weitere 40 Tage zur verfügbaren Bedenkzeit hinzugezählt. Der verbrauchten Bedenkzeit jedes Spielers wird, beginnend bei 0 Tagen, immer dann 1 Tag hinzugezählt, wenn der Spieler bei Ablauf eines Kalendertages am Zug ist. Das gilt nicht für Kalendertage vor dem Turnierbeginn.
Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn die verbrauchte Bedenkzeit höher ist als die verfügbare Bedenkzeit.
Die Überschreitung der Bedenkzeit führt zum Partieverlust, wenn sie der Gegenspieler zulässigerweise reklamiert. Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung entstanden ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den König des Spielers durch eine beliebige Folge von regelgemäßen Zügen, selbst bei ungeschicktestem Gegenspiel, matt zu setzen. Sie ist ferner remis, wenn der reklamierende Spieler seinerseits die Bedenkzeit überschritten hat.
Die Reklamation ist nur in Bezug auf den letzten ausgeführten Zug zulässig und nur dann, wenn der die Bedenkzeit überschreitende Spieler diesen Zug mehr als 24 Stunden nach dem Erhalt des letzten Zuges des reklamierenden Spielers abgegeben hat und wenn der reklamierende Spieler anstatt zu reklamieren auch ziehen könnte.
Die Reklamation ist unzulässig, wenn die Überschreitung der Bedenkzeit auf dem Vertrauen in unzutreffende oder irreführende Bedenkzeitangaben des reklamierenden Spielers beruhen kann. Die Reklamation ist ferner unzulässig, wenn die der Zeitüberschreitung unmittelbar vorangehenden Zugmails beider Spieler keine Angaben zur bis dahin verbrauchten Bedenkzeit des die Zeit überschreitenden Spielers enthalten. Wer dementgegen reklamieren will, kann die Angaben nachholen. Er kann reklamieren, wenn danach die Zugabgabe erst nach Ablauf eines weiteren vollen Tages erfolgt.
Die Reklamation der Bedenkzeitüberschreitung wird unzulässig, sobald der reklamierende Spieler einen weiteren Zug ausführt.

§ 11

Es ist erlaubt, Angaben zur Bedenkzeit in die Zugmails aufzunehmen. Dazu besteht aber keine über die Bedeutung für die Reklamation einer Zeitüberschreitung gemäß § 10 hinausgehende Verpflichtung.

§ 12

Ein Spieler kann in einer Partie, in der zunächst keine Zeit berechnet wurde oder in der mit der Berechnung in laufender Partie aufgehört wurde, beiderseits verbindliche Bedenkzeiten herbeiführen. Er kann unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten die Bedenkzeiten vorrechnen. Er kann stattdessen die bisher seit dem Turnierbeginn vergangenen Tage abzüglich Urlaubstage je hälftig jedem Spieler zuweisen. Dabei entfällt bei ungerader Anzahl Tage 1 Tag. Der Gegenspieler kann unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten widersprechen. Wer unter Darlegung sämtlicher Absende- und Empfangsdaten vorrechnet, muss im Fall eines Widerspruchs des Gegenspielers dem Turnierleiter alle gewechselten Zugmails vorlegen. Der Turnierleiter erklärt die Festlegung gegebenenfalls für verbindlich. Bei nicht nur geringfügigen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten weist er sie zurück.

§ 13

Züge sind innerhalb 6 Tagen zu beantworten, es sei denn, innerhalb der 6 Tage wird eine spätere Beantwortung angekündigt.
Wer eine solche Ankündigung nicht erhält, sendet dem Gegenspieler an dem Tag, der der Benennung des Absendetags entspricht, eine Erinnerungsmail, die die Zugabgabe wiederholt. Der Turnierleiter erhält eine Kopie (CC).
Wer danach weitere 6 volle Kalendertage vergeblich auf die Antwort gewartet hat, benachrichtigt an dem Tag, der der Benennung des Absendetags entspricht, den Turnierleiter.
Der Turnierleiter wird dem säumigen Gegenspieler eine angemessene Frist setzen und ihn auffordern, innerhalb dieser Frist die Partie fortzusetzen und ihm eine Kopie (CC) zu senden. Wer auf eine solche Aufforderung hin nicht form- und fristgerecht die Partie fortsetzt, verliert diese Partie.
Der Turnierleiter kann solche Fortsetzungsaufforderungen zusammenfassen, auch wenn in einzelnen Partien die weitere Wartefrist noch läuft.
Wer verfrüht oder ohne Angabe seines letzten Zuges oder ohne Kopie für den Turnierleiter erinnert, hat die Erinnerung erforderlichenfalls form- und fristgerecht zu wiederholen.

§ 14

Die Spieler teilen dem Turnierleiter spätestens am 7. Tag nach dem Turnierbeginn mit, dass alle ihre Partien laufen bzw., welche nicht und warum nicht.
Spieler, die von § 8 abweichen, teilen es dem Turnierleiter bei der Gelegenheit mit und übermitteln die bis dahin geschehenen Züge.
Sie vermeiden dadurch die Gefahr einer Wertung gegen beide Spieler.
Der Turnierleiter wird ihrer Partie vorläufig den Status 'wartet' zuweisen.

§ 15

Partien geraten in Stillstand, wenn ein Spieler für seinen Zug mehr als 6 Tage Bedenkzeit verbraucht hat und keine spätere Beantwortung ankündigt oder wenn ein Spieler unbemerkt einen Zug abgibt, der nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, und der Gegenspieler ihm das absichtlich oder 3 Tage lang nicht mitteilt.
Der Stillstand verpflichtet jeden, der ihn erkennt, nach seinen Möglichkeiten auf seine Beendigung hinzuwirken.
Der Stillstand endet, wenn der Gegenspieler die förmliche Erinnerung nachholt oder auf den nicht eindeutigen oder nicht ausführbaren Zug hinweist, wenn der Turnierleiter hinsichtlich des Fortgangs der Partie rückfragt oder wenn der am Zug befindliche Spieler zieht.
Im Stillstand der Partie laufen keine Bedenkzeiten. Der Turnierleiter kann Zeiten des Stillstands dem einen oder anderen beteiligten Spieler als Bedenkzeit zurechnen, wenn den Spieler an dem Stillstand ein Verschulden trifft, das sich nicht im Nichtziehen, Nichterinnern oder Nichthinweisen erschöpft. Die Zurechnung von Zeiten des Stillstands darf nicht so weit in die verfügbare Bedenkzeit des Spielers eingreifen, dass er nicht mehr mindestens 1 Tag für jeden bis zur nächsten Zeitkontrolle zu machenden Zug zur Verfügung hat.

§ 16

Jede Partie ist sofort nach ihrer Beendigung an den Turnierleiter einzusenden. Zu dem Zweck soll das dafür bereitgestellte, im Statusfeld jeder laufenden Partie verlinkte Formular verwendet werden. Anderenfalls ist das PGN-Format zu verwenden.
Die Einsendepflicht trifft zunächst beide Spieler. Sie endet, wenn der Turnierleiter das Ergebnis der Partie veröffentlicht.
Es ist erlaubt, die Notation per E-Mail zu übersenden.
Der Turnierleiter kann fehlerhafte Notationen zurückweisen. Derartige Notationen sind von den Spielern umgehend zu berichtigen.

§ 17

Lassen Spieler Rückfragen des Turnierleiters hinsichtlich des Fortgangs ihrer Partien unbeantwortet oder senden sie beendete Partien nicht ein, so kann auf Verlust, und zwar auch gegen beide Spieler zugleich, erkannt werden.

§ 18

Einem Spieler, der aus technischen Gründen vorübergehend keine oder nur unter wesentlich erschwerten Umständen Emails versenden kann oder der durch außergewöhnliche, beim Turnierbeginn nicht absehbare Lebensumstände vorübergehend nicht zumutbar spielen kann, kann auf seinen Antrag für die Dauer der Erschwernis eine Auszeit genehmigt werden. Verhindert die Erschwernis den Antrag, kann die Auszeit auch nachträglich beantragt und nachträglich genehmigt werden.
Eine Auszeit verkürzt nicht den Urlaubsanspruch.

§ 19

Ein Spieler kann pro Partiejahr bis zu 42 Tage Urlaub beanspruchen. Das 1. Partiejahr beginnt mit dem Turnierstart. Der Urlaub kann für verschiedene Partien in verschiedenen Zeiten genommen werden.
Der Urlaub beginnt frühestens am Tag nach der Mitteilung an den Gegenspieler.

§ 20

Ein Spieler kann seinen Urlaub ganz oder teilweise als Abwesenheitszeit nehmen. Eine Abwesenheitszeit dauert mindestens 7 Tage. Sie beurlaubt den Spieler in allen im EmailChessPoint gespielten Turnieren und Partien. Während einer Abwesenheitszeit und am Tag danach laufen gegen den Spieler keine Fristen ab. Der Spieler hat die Abwesenheitszeit allen Gegenspielern und allen Turnierleitern in gespielten oder angemeldeten Turnieren mitzuteilen.

§ 21

Während einer Auszeit, eines Urlaubs oder einer Abwesenheitszeit läuft gegen den Spieler keine Bedenkzeit. Der Spieler darf während dieser Zeiten Züge abgeben.
Die Bedenkzeit des Gegenspielers berechnet sich nach den allgemeinen Regeln.

§ 22

Wenn ein Spieler mit einer förmlichen Entscheidung eines Turnierleiters nicht einverstanden ist, kann der Spieler innerhalb 2 Wochen die Entscheidung bei der Revision anfechten. Darauf ist er in der Entscheidung hinzuweisen.
Ein Spieler kann entsprechend beanstanden, dass der Turnierleiter seinem Verlangen, eine Entscheidung zu treffen, nicht entspricht.
Die Revision kann eine angefochtene Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben. Die Entscheidung der Revision ist nicht weiter anfechtbar.
Die Revision hat 3 Mitglieder. Wer als Spieler oder Turnierleiter von einer Entscheidung der Revision unmittelbar betroffen sein kann, darf nicht an ihr mitwirken. Im Übrigen regelt die Revision ihre inneren Angelegenheiten selbst.

§ 23

Diese Regeln gelten ab dem 1. Februar 2022. Für früher gestartete Partien gelten die Regeln der Ausschreibung.
Änderungen dieser Regeln werden im EmailChessPoint-Webauftritt bekanntgegeben und gelten ab dem Tag nach der Bekanntgabe, wenn sie keine spätere Ingeltungsetzung enthalten. Die aktuelle Fassung von §§ 15 und 23 gilt ab dem 1. März 2022.


*) Link zu den Sonderregelungen gemäß § 1 Satz 3

Link zu den bis zum 31.01.2022 geltenden Regeln
Link zu der im Februar 2022 geltenden Fassung

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