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EmailChessPoint: Spiel- und Turnierregeln

Bitte beachten: Diese Regeln sind mit Geltung ab dem 01.02.2020 geändert.

Vorbemerkung

Jeder Spieler, der jemals eine Schachpartie notiert oder anhand einer Notation nachgespielt hat, kann loslegen, ohne Regeln zu verletzen. Die Regeln helfen in zugespitzten Situationen. Es ist nützlich, dann zu wissen, dass da etwas zur Klärung der Situation Beitragendes steht.

Man muss die nachstehenden Regeln also nicht im Detail kennen, um mitzuspielen.

Übrigens - amici sumus - als Schachfreunde duzen wir uns.

Die wichtigsten Unterschiede zu früheren und anderswo geltenden Regelungen bestehen in der Pflicht, den Partiebeginn dem Turnierleiter mitzuteilen, und in der abweichenden Regelung der Zeitüberschreitung.

Zum Letzteren sieh auch Link: Die Bedenkzeit im EmailChessPoint.

§ 1

Diese Spiel- und Turnierregeln gelten für das Fernschachspiel im EmailChessPoint.

§ 2

Das Fernschachspiel im EmailChessPoint ist kostenlos.

§ 3

Niemand hat einen Anspruch, im EmailChessPoint Fernschach zu spielen.

§ 4

Es wird ausschließlich per E-Mail gespielt.
Plaintext-Mails sind erwünscht.
Richtext-Mails werden geduldet.
HTML-Mails und Mails mit Hintergrund sind unerwünscht und können im Einzelfall verboten werden.

§ 5

Jede Zugmail muss im Betreff die Turniernummer enthalten und im Textkörper die gesamte bis dahin gespielte Partie im PGN-Format. Dies zeigt den Header und den Zugverlauf in algebraischer Notation mit den englischen Figurenbezeichnungen.

Es soll das Absendedatum angegeben werden. Das angegebene Absendedatum wird für die Bedenkzeitberechnung verbindlich, wenn es nicht offensichtlich unzutreffend ist und wenn der Gegenspieler nicht in seiner unmittelbar folgenden Zugmail unter Bezugnahme auf das automatisch aufgezeichnete Absendedatum widerspricht.

Es ist erlaubt, weitere Angaben zur Bedenkzeit und die zu ihrer Berechnung erforderlichen Daten in die Zugmails aufzunehmen, wenn diese Angaben zutreffend sind.

§ 6

Ein freundlicher Umgang miteinander ist die Basis unseres Zusammenspiels. Es wird erwartet, dass sich die Spieler zu Beginn ihrer Partie begrüßen und gegebenenfalls vorstellen.

Es ist einem Spieler im Einzelfall erlaubt, den Gegenspieler aufzufordern, weitere Begleitkorrespondenz, insbesondere auf die Partie bezogene Bemerkungen oder Eventualzüge zu unterlassen. Er hat sich sodann selbst entsprechend zu verhalten.

§ 7

Die Spieler teilen dem Turnierleiter spätestens am 10. Tag nach dem Turnierbeginn mit, dass alle ihre Partien laufen bzw., welche nicht und warum nicht.

§ 8

Züge sind innerhalb 10 Tagen zu beantworten, es sei denn, innerhalb der 10 Tage wird eine spätere Beantwortung angekündigt.

Wer eine solche Ankündigung nicht erhält und 10 volle Kalendertage vergeblich auf eine Antwort gewartet hat, sendet dem Gegenspieler eine Erinnerungsmail, die die Zugabgabe wiederholt. Der Turnierleiter erhält eine Kopie (Cc).

Wer danach weitere 7 volle Kalendertage vergeblich auf die Antwort gewartet hat, benachrichtigt den Turnierleiter.

Der Turnierleiter wird dem säumigen Gegenspieler eine angemessene Frist setzen und ihn auffordern, innerhalb dieser Frist die Partie fortzusetzen und ihm eine Kopie (Cc) zu senden. Wer auf eine solche Aufforderung hin nicht form- und fristgerecht die Partie fortsetzt, verliert diese Partie.

Der Turnierleiter kann solche Fortsetzungsaufforderungen zusammenfassen, auch wenn in einzelnen Partien die weitere Wartefrist noch läuft.

Wer verfrüht oder ohne Angabe seines letzten Zuges oder ohne Kopie für den Turnierleiter erinnert, hat die Erinnerung erforderlichenfalls form- und fristgerecht zu wiederholen.

§ 9

Eine gültige Zugabgabe setzt voraus, dass der Spieler den empfangenen Zug zutreffend, auch zutreffend nummeriert, angegeben hat. Die Zugabgabe muss den abgegebenen Zug eindeutig erkennen lassen. Schreibfehler binden den sich Verschreibenden.

Ein Zug ist nicht deshalb ungültig, weil er schachliche Zeichen wie "+", "x", "=", "e.p." enthält oder nicht enthält.

§ 10

Die verfügbare Bedenkzeit beträgt 40 Tage. Im 11., 21., 31. usw. Zug werden weitere 40 Tage zur verfügbaren Bedenkzeit hinzugezählt.

Der verbrauchten Bedenkzeit jedes Spielers wird, beginnend bei 0 Tagen, immer dann 1 Tag hinzugezählt, wenn der Spieler bei Ablauf eines Kalendertages am Zug ist. Das gilt nicht für Kalendertage vor dem Turnierbeginn.

Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn die verbrauchte Bedenkzeit höher ist als die verfügbare Bedenkzeit.

Die Überschreitung der Bedenkzeit führt zum Partieverlust, wenn sie der Gegenspieler zulässigerweise reklamiert. Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung entstanden ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den König des Spielers durch eine beliebige Folge von regelgemäßen Zügen, selbst bei ungeschicktestem Gegenspiel, matt zu setzen.

Die Reklamation ist nur in Bezug auf den letzten ausgeführten Zug zulässig und nur dann, wenn der die Bedenkzeit überschreitende Spieler diesen Zug mehr als 24 Stunden nach dem Erhalt des letzten Zuges des reklamierenden Spielers abgegeben hat und wenn der reklamierende Spieler anstatt zu reklamieren auch ziehen könnte.

Die Reklamation ist unzulässig, wenn die Überschreitung der Bedenkzeit auf dem Vertrauen in unzutreffende oder irreführende Bedenkzeitangaben des reklamierenden Spielers beruhen kann. Die Reklamation ist ferner unzulässig, wenn die der Zeitüberschreitung unmittelbar vorangehenden Zugmails beider Spieler keine Angaben zur bis dahin verbrauchten Bedenkzeit des die Zeit überschreitenden Spielers enthalten. Wer dementgegen reklamieren will, kann die Angaben nachholen. Er kann reklamieren, wenn danach die Zugabgabe erst nach Ablauf eines weiteren vollen Tages erfolgt.

Die Reklamation der Bedenkzeitüberschreitung wird unzulässig, sobald der reklamierende Spieler einen weiteren Zug ausführt.

§ 11

Alle zu einer Partie empfangenen und gesendeten E-Mails sind bis 2 Wochen nach dem Erhalt der Turnierabschlussmail des Turnierleiters aufzubewahren.

Alle Teile der E-Mails einschließlich aller automatisch beigefügten Aufzeichnungen sind vollständig und ungetrennt aufzubewahren.

Nach Aufforderung des Turnierleiters sind sie an ihn einzusenden.

Die Nichteinsendung nach Aufforderung geht zulasten des nicht einsendenden Spielers. Der Turnierleiter kann im Fall unverschuldeten Verlusts die E-Mails des Gegenspielers anfordern und auswerten.

§ 11a

Partien geraten in Stillstand, wenn ein Spieler für seinen Zug mehr als 10 Tage Bedenkzeit verbraucht hat, keine spätere Beantwortung angekündigt hat, nicht vom Gegenspieler förmlich an seine Zugpflicht erinnert worden ist und nicht vom Turnierleiter hinsichtlich des Fortgangs der Partie rückgefragt worden ist. Im Stillstand der Partie laufen keine Bedenkzeiten.

Der Stillstand verpflichtet jeden, der ihn erkennt, nach seinen Möglichkeiten auf seine Beendigung hinzuwirken.

Der Stillstand endet, wenn der Gegenspieler die Erinnerung nachholt, der Turnierleiter hinsichtlich des Fortgangs der Partie rückfragt oder der Spieler zieht.

Der Turnierleiter kann Zeiten des Stillstands dem einen oder anderen beteiligten Spieler als Bedenkzeit zurechnen, wenn den Spieler an dem Stillstand ein Verschulden trifft, das sich nicht im Nichtziehen oder Nichterinnern erschöpft. Die Zurechnung von Zeiten des Stillstands darf nicht so weit in die verfügbare Bedenkzeit des Spielers eingreifen, dass er nicht mehr mindestens 1 Tag für jeden bis zur nächsten Zeitkontrolle zu machenden Zug zur Verfügung hat.

§ 12

Jede Partie ist sofort nach ihrer Beendigung an den Turnierleiter einzusenden. Zu dem Zweck soll das dafür bereitgestellte, im Statusfeld jeder laufenden Partie verlinkte Formular verwendet werden.

Die Einsendepflicht trifft zunächst beide Spieler. Sie endet, wenn der Turnierleiter das Ergebnis der Partie veröffentlicht.

Es ist erlaubt, die Notation per E-Mail zu übersenden.

Der Turnierleiter kann fehlerhafte Notationen zurückweisen. Derartige Notationen sind von den Spielern umgehend zu berichtigen.

§ 13

Lassen Spieler Rückfragen des Turnierleiters hinsichtlich des Fortgangs ihrer Partien unbeantwortet oder senden sie beendete Partien nicht ein, so kann auf Verlust, und zwar auch gegen beide Spieler zugleich, erkannt werden.

§ 14

Einem Spieler, der aus technischen Gründen vorübergehend keine oder nur unter wesentlich erschwerten Umständen Emails versenden kann oder der durch außergewöhnliche, beim Turnierbeginn nicht absehbare Lebensumstände vorübergehend nicht zumutbar spielen kann, kann auf seinen Antrag für die Dauer der Erschwernis eine Auszeit genehmigt werden. Verhindert die Erschwernis den Antrag, kann die Auszeit auch nachträglich beantragt und nachträglich genehmigt werden.

Eine Auszeit verkürzt nicht den Urlaubsanspruch.

§ 15

Ein Spieler kann pro Partiejahr bis zu 42 Tage Urlaub beanspruchen. Das 1. Partiejahr beginnt mit dem Turnierstart. Der Urlaub kann für verschiedene Partien in verschiedenen Zeiten genommen werden.

Der Urlaub beginnt frühestens am Tag nach der Mitteilung an den Gegenspieler.

§ 16

Ein Spieler kann seinen Urlaub ganz oder teilweise als Abwesenheitszeit nehmen. Eine Abwesenheitszeit dauert mindestens 7 Tage. Sie beurlaubt den Spieler in allen im EmailChessPoint gespielten Turnieren und Partien. Während einer Abwesenheitszeit und am Tag danach laufen gegen den Spieler keine Fristen ab.

Der Spieler hat die Abwesenheitszeit allen Gegenspielern und allen Turnierleitern in gespielten oder angemeldeten Turnieren mitzuteilen.

§ 17

Während einer Auszeit, eines Urlaubs oder einer Abwesenheitszeit läuft gegen den Spieler keine Bedenkzeit. Der Spieler darf während dieser Zeiten Züge abgeben.

Die Bedenkzeit des Gegenspielers berechnet sich nach den allgemeinen Regeln.

§ 18

Wenn ein Spieler mit einer förmlichen Entscheidung eines Turnierleiters nicht einverstanden ist, kann der Spieler innerhalb 2 Wochen die Entscheidung bei der Revision anfechten. Darauf ist er in der Entscheidung hinzuweisen.

Ein Spieler kann entsprechend beanstanden, dass der Turnierleiter seinem Verlangen, eine Entscheidung zu treffen, nicht entspricht.

Die Revision kann eine angefochtene Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben. Die Entscheidung der Revision ist nicht weiter anfechtbar.

Die Revision hat 3 Mitglieder. Wer als Spieler oder Turnierleiter von einer Entscheidung der Revision unmittelbar betroffen sein kann, darf nicht an ihr mitwirken. Im Übrigen regelt die Revision ihre inneren Angelegenheiten selbst.

§ 19

Diese Regeln gelten ab dem 1. Februar 2018. Für früher gestartete Partien gelten die Regeln der Ausschreibung.

§ 11a gilt für ab dem 1. Februar 2019 gestartete Turniere.

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