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Argumente für die Pflicht, Bedenkzeitangaben in die Zugmails aufzunehmen

Liebe Schachfreunde,

Auf dieser Seite stelle ich Zuschriften zusammen, die sich im Rahmen der Regelfindung für die Pflicht aussprechen, Angaben zur Bedenkzeit in die Zugmails aufzunehmen. Zuschriften, die sich dagegen aussprechen und meine eigenen Argumente finden sich auf der Seite Dagegen.


Bedenkzeitaufzeichnungen gehören zum Schach wie Zeitnahmen bei anderen Sportarten. Sollte man diese wegfallen lassen, würde meiner Meinung nach so manche Partie ohne festgesetztes Enddatum sich in die Länge ziehen.

Eine andere Regelung der Bedenkzeit mit 40 Tagen für 10 Züge wäre der Beginn bei 0 Tagen ab dem 11., 21.,... Zug usw. Somit verlängert sich die Restlaufzeit nicht für die weiteren Züge.

Beim Deutschen Fernschachbund gibt es mittlerweile Turniere, wo für die Partie eine Gesamtlaufzeit von Tagen festgelegt wird und nach dem Verbrauch der Zeit die Partie verloren ist. Hier muss auch keine Zugwiederholung nach 10 Tagen erfolgen.

Also ich bin weiterhin für die Bedenkzeitaufzeichnung, egal welche Tag / Zug - Regelung man anwendet.


Warum Bedenkzeitangaben?

Jede Partie hat ein Startdatum (sollte angegeben werden), jeder Zug hat eine unterschiedliche Bedenkzeitdauer (manchmal weniger als ein Tag, manchmal mehrere Tage), und es dient den Spielern als Orientierungshilfe, wie lange sie noch Zeit haben. Ausserdem erleichtert es dem Spielleiter, schneller einen Überblick zu bekommen, falls es zu Komplikationen kommen sollte!


Vielen Dank den Einsendern! Namen nenne ich nur, wenn die Einsender das wünschen.