StartseiteSpielerTurniere

EmailChessPoint: Verfahren nach Abbruch einer Partie

Die nachstehenden Regelungen sind ab dem 08.01.2023 aufgehoben.

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle EmailChessPoint-Turniere, deren Partien wegen Erreichen des Spielzeitendes der Runde oder der Saison abgebrochen werden.

Partien werden nicht abgebrochen, wenn ihr Ausgang keinen Einfluss auf die Paarungen der Folgerunde oder der Folgesaison haben kann und beide Spieler weiterspielen wollen.

Abgebrochene Partien sind Remis, es sei denn, sie werden zugunsten eines Spielers als gewonnen abgeschätzt. Das nachfolgend beschriebene Verfahren gilt auch für Partien der Liga und von Mannschaftswettkämpfen, die wegen dauerndem unverschuldeten Ausfall eines Spielers abgebrochen werden.

Eine Abschätzung erfolgt nur auf Antrag eines Spielers, der den Gewinn beansprucht. Der Turnierleiter wird ihn aus Anlass des Abbruchs darauf hinweisen. Der Spieler hat bis zum 7. Tag nach diesem Hinweis die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, zu begründen und an den Turnierleiter einzusenden. Der Antrag muss die vollständige PGN-Notation, den Gewinnantrag und dessen Begründung enthalten.

In Mannschaftswettkämpfen steht das Antragsrecht auch dem Mannschaftskapitän und im Verhinderungsfall einem anderen Spieler der Mannschaft zu.

Der Turnierleiter teilt dem Gegenspieler mit, dass ein Gewinnantrag vorliegt. Der Gegenspieler kann danach bis zum 3. Tag eine Stellungnahme an den Turnierleiter einsenden, wenn er nicht seinerseits einen Gewinnantrag gestellt hat.

Der Turnierleiter prüft eingehende Anträge und Stellungnahmen sofort auf Vollständigkeit. Im Fall von Anträgen und Stellungnahmen, die dem Vorstehenden nicht entsprechen, wirkt er auf eine Nachbesserung hin, wenn die Nachbesserung innerhalb der laufenden Fristen zu erwarten ist. Im Fall von Anträgen, die dem Vorstehenden beim Ablauf der Fristen nicht entsprechen, weist der Turnierleiter den Gewinnantrag zurück.

Formgerechte Anträge führen zum Partiegewinn, wenn 2 Abschätzer im nachbeschriebenen Verfahren zu der Überzeugung gelangen, dass der Antragsteller die Partie voraussichtlich gewonnen hätte, wenn die Partie nicht abgebrochen worden wäre. Entgegengesetzte Gewinnanträge beider Spieler einer Partie werden gemeinsam behandelt.

Wenn dem Turnierleiter zu einer Partie 2 formgerechte Gewinnanträge oder 1 formgerechter Gewinnantrag und die Stellungnahme des Gegenspielers vorliegen oder wenn der Gegenspieler keine Stellungnahme abgibt, entfernt der Turnierleiter aus den Unterlagen die PGN-Header und sonstigen Hinweise auf die Person der Spieler und leitet sie an den zuständigen 1. Abschätzer weiter.

Der 1. Abschätzer schätzt auf der Grundlage der Unterlagen ab, ob der Antrag nach seiner Abschätzung Erfolg hat oder nicht, und er begründet seine Abschätzung. Er leitet sodann die Unterlagen, seine Abschätzung und die Begründung seiner Abschätzung an den zuständigen 2. Abschätzer weiter.

Der 2. Abschätzer prüft die Abschätzung des 1. Abschätzers anhand der Begründung und anhand der Unterlagen. Er kann sich der Abschätzung des 1. Abschätzers ohne nähere Begründung oder mit abweichender Begründung anschließen und die Unterlagen an den Turnierleiter zurückleiten. Er kann eine Gewinnabschätzung des 1. Abschätzers verwerfen und die Unterlagen unter Darlegung der Gründe für den Misserfolg des Gewinnantrags an den Turnierleiter zurückleiten. Kommt er im Gegensatz zur Abschätzung des 1. Abschätzers zu der Ansicht, dem Gewinnantrag sei stattzugeben, so reicht er die Unterlagen unter Darlegung seiner Gründe der Gewinnabschätzung dem 1. Abschätzer zurück. Der 1. Abschätzer rückt dadurch in die Position eines 2. Abschätzers ein. (Er kann sich der Abschätzung des 2. Abschätzers ohne nähere Begründung oder mit abweichender Begründung anschließen und die Unterlagen an den Turnierleiter zurückleiten. Er kann eine Gewinnabschätzung des 2. Abschätzers verwerfen und die Unterlagen unter Darlegung der Gründe für den Misserfolg des Gewinnantrags an den Turnierleiter zurückleiten.)

Der Turnierleiter stellt das Ergebnis des Abschätzungsverfahrens fest und teilt es den Spielern mit.

Fristen laufen im Verfahren nach Abbruch einer Partie auch während einer Auszeit, eines Urlaubs oder einer Abwesenheitszeit. Der Turnierleiter kann in diesen Fällen Fristen verlängern, solange der Zweck der Abschätzung nicht gefährdet wird.

§ 18 der Spiel- und Turnierordnung (Anfechtung bei der Revision) gilt im Verfahren nach Abbruch einer Partie nicht.

Abschätzer ab dem Beginn der Ligasaison 2020 sind die Schachfreunde Klaus R. Giesen, Bernd Kluge, Michael Höppenstein und Hans Krebs.

Sie werden wie folgt eingesetzt: In der 1. abzuschätzenden Partie Klaus als 1., Bernd als 2. Abschätzer; in der 2. abzuschätzenden Partie Michael als 1., Hans als 2. Abschätzer; in der 3. abzuschätzenden Partie Bernd als 1., Michael als 2. Abschätzer; in der 4. abzuschätzenden Partie Hans als 1., Klaus als 2. Abschätzer, in der 5. wie in der 1. abzuschätzenden Partie; usw.

Wenn nach diesem Schema ein Abschätzer eine eigene Partie oder eine Partie aus einem von ihm geleiteten Turnier abzuschätzen hätte, wird das Abschätzerpaar, dem er angehört, übersprungen.